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Offener Brief an Bundesrat Alain Berset

Gemäss Bundesverfassung: gleiche Rechte für die Männer - 14 Wochen Vaterschaftszeit!

 

 

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset

 

Artikel 8, Absatz 3 aus der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

 

In Bezug auf den Vaterschaftsurlaub wird die rechtliche Lage für den Mann unseres Erachtens diesem Bundesverfassungs-Artikel nicht gerecht. 

 

Diese Tatsache hat Daniela Hediger vom Künstlernetzwerk WOM!-art - welches sich aktuell mit der Norm der Männer-Rolle befasst - bewogen, diesen offenen Brief zu formulieren. 

 

Echte Gleichstellung für Frau und Mann kann erst entstehen, wenn das politische System gleiche Rechte und Möglichkeiten für Frau UND Mann bereitstellt und das System auf das Individuum ausgerichtet ist und nicht auf die Geschlechter. Ansonsten werden die geschlechter-spezifischen Rollen immer wieder aufs Neue zementiert.

 

Zur Zeit bestehen folgende Stereotypen: Bei der Frau besteht die Möglichkeit, dass sie aufgrund der Geburt eines Kindes, am Arbeitsplatz 14 Wochen fehlen könnte. Der Mann hingegen ist im Job immer 100 % einsatzbereit - ausser dem 1 Tag der ihm für die Geburt seines Kindes rechtlich zusteht.

 

Mit dieser Voraussetzung kann weder in der Familien- noch in der Arbeitswelt Gleichstellung erreicht werden. Wenn dieser Stereotyp nicht mehr aufrechterhalten wird, besteht für den Arbeitgeber bei beiden die Möglichkeit des 14-wöchigen Ausfalls. Dies bewirkte echte Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.

 

Wieviel jede einzelne Person im Endeffekt davon in Anspruch nimmt und wie er oder sie sein/ihr Leben gestaltet - dies bleibt dem Mann wie der Frau freigestellt. 

 

Wichtig ist: das System lässt die Wahl und hilft durch die rechtliche Lage die Rollenzuteilung zu verhindern.

 

Unser Vorschlag wäre angelehnt an die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen: 8 Wochen sind reserviert für den Mann und bei in Anspruchnahme besteht für die weiteren 6 Wochen die Möglichkeit der Übertragung an die Mutter. Aber der Mann hätte somit das gleiche Recht wie die Frau.

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Unseres Erachtens sollte der Werkplatz Schweiz nicht nur für die Unternehmen attraktiv sein, sondern auch für die Arbeitnehmenden - für Frauen wie für Männer. Sonst besteht die Möglichkeit, dass immer mehr Familien abwandern weil die Voraussetzungen für die Familiengründung bzw. -erweiterung in anderen umliegenden Ländern besser sind. Somit fehlten in der Zukunft noch mehr bestens ausgebildete Fachkräfte sowie auch deren Kinder.

 

Wie etliche Studien belegen, würde eine Vaterschaftszeit nebst der rechtlichen Gleichstellung sehr viel Positives mit sich bringen: Mehr Fachkräfte und profitablere gemischte Teams für die Wirtschaft, gesündere Männer, Kinder und Frauen, weniger Altersarmut, da die Frauen früher in die Arbeitswelt zurückkehren könnten und so weiter. Das heisst, Kosten könnten an anderen Orten indirekt gesenkt werden.

 

Deshalb bitten wir Sie Herr Bundesrat Berset, stellvertretend für den Bundesrat, um ein Statement zu dieser Nicht-Einhaltung des Gesetzes-Artikels 8, Absatz 3 der Bundesverfassung.

 

Besten Dank im voraus und freundliche Grüsse

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Daniela Hediger

Founder WOM!-art

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Zürich, 14. Juni 2019

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