Offener Brief an Herrn Bundesrat Alain Berset
So., 16. Juni
|Zürich
UNTERSCHREIBE AUCH!Es braucht ein politisches System, welches erlaubt Gleichstellung zu leben! Deshalb fordern wir in einem offenen Brief ein Statement von Alain Berset, wieso dies rechtlich gesehen in Bezug auf den Mann in der Familie noch nicht der Fall ist. Wir fordern 14 Wochen Vaterschaftszeit!


Zeit & Ort
16. Juni 2019, 17:00
Zürich, Schweiz
Über die Veranstaltung
Gemäss Bundesverfassung: gleiche Rechte für die ALLE - auch für die Männer - 14 Wochen Vaterschaftszeit!
Artikel 8, Absatz 3 aus der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
In Bezug auf den Vaterschaftsurlaub wird die rechtliche Lage für den Mann unseres Erachtens diesem Bundesverfassungs-Artikel nicht gerecht.
Diese Tatsache hat Daniela Hediger von WOM!-art - welche sich mit der Norm der Männer-Rolle befasst - bewogen, diesen offenen Brief zu formulieren.
Echte Gleichstellung für Frau und Mann kann erst entstehen, wenn das politische System gleiche Rechte und Möglichkeiten für ALLE bereitstellt und das System auf das Individuum ausgerichtet ist und nicht auf die Geschlechter. Ansonsten werden die geschlechter-spezifischen Rollen immer wieder aufs Neue zementiert.
Zur Zeit bestehen folgende Stereotypen: Bei der Frau besteht die Möglichkeit, dass sie aufgrund der Geburt eines Kindes am Arbeitsplatz 14 Wochen fehlen wird. Der Mann hingegen ist im Job - ausser dem einen ihm rechtlich zustehenden Tag für die Geburt seines Kindes - weiterhin 100 % einsatzbereit. Mit dieser Voraussetzung kann weder in der Familien- noch in der Arbeitswelt Gleichstellung erreicht werden. Wird dieser Stereotyp aber nicht mehr aufrechterhalten und es besteht bei beiden die Möglichkeit des 14-wöchigen Ausfalls, bewirkt dies zumindest systemmässige Gleichstellung. Was jede einzelne Person im Endeffekt lebt und wie er oder sie sein/ihr Leben gestaltet - dies bleibt dem Mann wie der Frau freigestellt.
Wichtig ist: das System lässt die Wahl und hilft durch die rechtliche Lage, die vorweggenommene Rollenzuteilung zu verhindern.
Unseres Erachtens sollte der Werkplatz Schweiz nicht nur für die Unternehmen attraktiv sein, sondern auch für die Arbeitnehmenden, für Frauen wie für Männer. Sonst gibt es immer mehr Familien, welche abwandern, weil die Voraussetzungen für die Familiengründung bzw. -erweiterung in anderen umliegenden Ländern einfacher sind. Somit fehlten in der Zukunft noch mehr bestens ausgebildete Fachkräfte sowie auch deren Kinder.
Eine Vaterschaftszeit würde – wie etliche Studien belegen - nebst der rechtlichen Gleichstellung sehr viel Positives mit sich bringen: Mehr Fachkräfte und profitablere gemischte Teams für die Wirtschaft, gesündere Männer, Kinder und Frauen, weniger Altersarmut, da die Frauen früher in die Arbeitswelt zurückkehren könnten und so weiter.
Deshalb bitten wir den Bundesrat um ein Statement zu dieser Nicht-Einhaltung des Gesetzes-Artikels 8 Absatz 3 der Bundesverfassung.
Besten Dank im voraus und freundliche Grüsse
Daniela Hediger
Kopie geht an die Medien